Außerschulisches Engagement

Würdigung außerschulischen ehrenamtlichen Engagements - Zeugnisbeiblatt

Gemäß § 30 Abs. 11 der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" vom 21. Juni 2000 (ABl. S. 602) ist zur Förderung des gemeinschaftsbewussten Verhaltens eine auf die Schule bezogene, ehrenamtliche Tätigkeit, die eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen des Programms zur Öffnung der Schule nach § 16 des Hessischen Schulgesetzes leistet, im Zeugnis in der Rubrik "Bemerkungen" zu würdigen.
 
Darüber hinaus soll die Schule außerschulisches ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern würdigen, wenn und soweit es dem Grundsatz der Öffnung der Schule zum Umfeld dient und insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen fördert (§ 16 Abs. 1 und 2 des Hessischen Schulgesetzes).
 
In Frage für eine Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kommen neben den in § 16 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes genannten Einrichtungen und Institutionen
 
Einrichtungen und Institutionen
·        Sport- und andere Vereine,
·        Kunst- und Musikschulen,
·        kommunale und kirchliche Einrichtungen, Organisationen
·         der freien Jugendarbeit,
·         im sozialen und karitativen Bereich,
·         im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
 
sowie politische Organisationen, die mit und durch ihre Arbeit die Schülerinnen und Schüler befähigen helfen, die Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen anzuerkennen (§ 2 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes).
 
Die Würdigung des außerschulischen ehrenamtlichen Engagements erfolgt zum Termin des Halbjahreszeugnisses sowie am Ende des Schuljahres auf Antrag der Eltern, bei Volljährigen dieser selbst, in dem die Schule ohne Aufnahme eines Vermerkes im Zeugnis selbst dem Zeugnis eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage beifügt. Die Bescheinigung wird von der Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, in eigener Verantwortung vollständig ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Aushändigung der Zeugnisse zugeleitet. Eine Kopie der Bescheinigung ist zu den Schülerakten zu nehmen.
 

Das offizielle Zeugnis-Beiblatt ist über die Staatlichen Schulämter erhältlich.



 

 
 
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