Jugend-Vereinbarung

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die Jugend arbeit in einem Verein mit einem sogenannten Juniorteam in die Gänge zu bringen. Wir so was am besten gelingt, zeigt euch folgende Information der Sportjugend Hessen.
 
Informationsmaterialien der Sportjugend Hessen, 2004
 
1.   Ein Juniorteam zeichnet sich dadurch aus, dass sich (mindestens) fünf junge Leute im Alter bis 26 Jahre in einem Team zusammen finden, das seine eigenen Ideen in den Verein einzubringen möchte. Die Aktivitäten des „Vereinsjuniorteams“ sind frei wählbar. In einem Juniorteam können auch Jugendausschussmitglieder mitmachen, wenn es bereits einen Jugendausschuss im Verein gibt; bei Bedarf können auch ältere Berater oder Unterstützer in einem Juniorteam mitarbeiten.
Kleine Vereine mit weniger als 100 Kindern und Jugendlichen können statt einer Jugendordnung eine Jugendvereinbarung treffen. Diese Jugendvereinbarung regelt, wie eine eigenständige Jugendarbeit zu organisieren ist und welche Unterstützung eine Jugendgruppe erhält.
Die Jugendvereinbarung wird von der Jugendvertretung und dem Vorstand unterzeichnet. Die Gültigkeit der Jugendvereinbarung ist individuell zu vereinbaren. Kleinere Vereine können auf dieser Grundlage  Zuschüsse für einen lizenzierten Jugendleiter oder eine Jugendleiterin beantragen. Außerdem können sie auf dieser Grundlage Fördermittel aus der Förderrichtlinie der Sportjugend Hessen beanspruchen.
 
Jugendvereinbarung für Vereine – Muster der Sportjugend Hessen 2005
 
Muster
 
Vorbemerkung
Wir haben festgestellt, dass gerade für kleinere Vereine mit wenigen Kindern und Jugendlichen die Einführung einer „Jugendordnung“ zu aufwändig ist, und haben daher folgendes Muster einer niedrig schwelligen „Jugend-Vereinbarung“ entwickelt.
Diese gilt für Vereine mit weniger als 100 Kindern und Jugendlichen.

Präambel

Zwischen dem Vorstand des Vereines … [Name des Vereines] vertreten durch
… [1. Vorsitzende/r, Präsident/in] und den Jugendvertreter/innen, namentlich
… [hier sollten ein bis zwei Personen fest benannt werden]
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
 
Punkt 1
Die Jugendvertretung führt und verwaltet sich selbständig.
Sie ist eine – für alle jungen Mitglieder des Vereins offene – Gruppe und sollte im Verein bekannt sein.
 
Punkt 2
Die Jugendvertretung erhält vom Vereinsvorstand einen eigenen Etat in Höhe von … [hier sollte der jährliche Betrag genannt werden], der von ihr selbst verwaltet wird, und rechnet diesen zum Ende jeden Haushaltsjahres mit der/dem Kassenwart/in des Gesamtvereins ab.
 
Punkt 3
Die Jugendvertretung initiiert und organisiert Vereinsangebote der fachlichen und überfachlichen Jugendarbeit [Beispiele: Fußballturnier, Ausflüge, Freizeiten, Mitternachtssport, Pool-Party]; hier können und sollen auch weitere junge Vereinsmitglieder zur Mitarbeit angeregt werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit ist bei einzelnen Veranstaltungen durchaus erwünscht.
 
Punkt 4
Die Jugendvertretung berichtet dem Vorstand regelmäßig über ihre Aktivitäten.
 
Punkt 5
Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und hat so lange Gültigkeit, bis sie durch eine Fortschreibung ersetzt wird. Zur Beantragung von Zuschüssen muss sie jährlich aktualisiert werden.
 
Punkt 6
Eine jährliche Aktualisierung wird empfohlen
 
 
Musterstadt, den _________
 
für den Vorstand für die Jugendvertretung
2.   Es finden keine Wahlen dieses Teams statt; das Team hat kein politisches Mandat, die Personen haben kein offizielles Amt. Ein Ein- und Ausstieg ist jederzeit möglich. Hohe individuelle Belastungszeiten durch Schule, Ausbildung, Studium, Praktikum, Arbeit o. Ä. werden im Rahmen der Planung der Team-Projekte berücksichtigt.
 
3.   Damit das Juniorteam an den Verein angebunden ist, sollte eine Vereinbarung mit dem Vorstand über die Rahmenbedingungen (Kommunikation, Information über laufende Projekte und Mittelverwendung,...) getroffen werden; auch eine Jugendordnung ist eine solche Vereinbarung. Ein Satzungshinweis ist nicht unbedingt erforderlich.
 
4.  Das Team findet sich am besten über persönliche Ansprache. Einfach Freunde oder Bekannte im Verein oder in der Schule, Mannschaftskollegen oder Geschwister ansprechen, ob sie Lust hätten, ein Juniorteam aufzubauen. Eine andere Möglichkeit ist die Ansprache von bereits engagierten jungen Leuten über die Trainerin oder den Übungsleiter, die Jugendwartin oder einen engagierten Vater. Diese Jugendlichen können dann wiederum ihre Freunde und Bekannten für die Mitarbeit im Team motivieren.
 
5.   Das Juniorteam erhält vom Vereinsvorstand einen eigenen Etat, der selbst verwaltet wird.
 
6.   Das Juniorteam berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Aktivitäten.
 
7.   Die Arbeit ist zeitlich und inhaltlich überschaubar. Das Juniorteam arbeitet projektorientiert, d.h. es werden eigene Projekte entworfen und realisiert. Wer was machen möchte, entscheidet jeder selbst.
 
8.   Wenn sich das Team gefunden hat, werden Ideen für Projekte zusammen getragen.
Dies können Aktivitäten sein, die evtl. schon mehrfach durchgeführt worden sind (Vereinsfete, Freizeiten) oder die neu sind (Mitternachtssport, Inline-Skating Kurs, Vereinshomepage,...).
 
9.   Wenn das Team eine Unterstützung bei der Ideenfindung oder Planung von Vereinsprojekten braucht, kommt das Sportjugend-Juniorteam gern in den Verein.
 
10. Bei Fragen oder für weitere Infos steht in der Sportjugend Angelika Ribler,
Tel: 069.67 89 401 oder e-mail ARibler@sportjugend-hessen.de zur Verfügung.
 
 
GSportkreis Groß Gerau e.V. App Facebook Account Twitter Account Instagram Account RSS News Feed