Kindeswohl im Sport

Kindeswohlbeauftragte im Sportkreis Groß-Gerau

           
 











 

Informationen für Übungsleiter und Übungsleiterinnen, Vereinsvorstände und Ansprechpersonen Kinderschutz im Verein.
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Wir sind Bündnis-Partner:



Zur Pressemitteilung







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Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich

Hallo Vereinsvorstände, 

ACHTUNG - wie Sie bereits der Ausgabe Nr. 14 von Sport in Hessen entnehmen konnten, wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zukünftig zur Voraussetzung bei Jugendlizenzen; konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Oktober 2023 vor dem Erwerb bzw. bei der Verlängerung einer Jugendlizenz ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. 

Dieses ist eine Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich übernehmen.

Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt.

Dieser Schritt ist selbstverständlich nicht als Unterstellung eines Pauschalverdachts anzusehen, sondern es geht darum, Risiken zu minimieren: Prävention soll zur gelebten Normalität werden – und gehört ja schon heute zum Selbstverständnis vieler Vereine.

Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Dem Landessportbund Hessen und der Sportjugend Hessen ist bewusst, dass die Vorgabe eine weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. - anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht.

Deshalb hat man sich für eine möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:

Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des Vereins, dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist – und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis eingesehen hat.

Bis Anfang September 2023 stellt die SJH auf ihrer Homepage kindeswohl-im-sport.de entsprechende Vorlagen und Informationen in der Rubrik „Präventionsmaßnahmen“ zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind, die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.

Bei Fragen oder Bedarfen der Unterstützung steht das Kindeswohl-Team der Sportjugend Hessen gerne zur Verfügung: Isabelle Schikora, E-Mail: ISchikora@sportjugend-hessen.de, Tel.: 069-67896901

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Geiß
Kindeswohlbeauftragte des Sportkreises Groß-Gerau

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Liebe Vereinsvertreter,
Liebe Jugendwart*innen,
Liebe Kindeswohlinteressierte aus unseren Vereinen,

Kindeswohl - Ist kein Kinderspiel - und geht uns alle an!

Unter diesem Motto möchte ich alle Vereine, ob Groß-, Klein, oder Monoverein auffordern, sich diesem Thema gemeinsam mit der Sportkreisjugend Groß-Gerau anzunehmen.

Denn die soziale Verantwortung für das Wohl der uns in den Vereinen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist uns wichtig und sollte ein zentrales Anliegen jedes Vereins sein, deshalb möchten wir, von der Sportkreisjugend Groß-Gerau, alle Vereine einladen, ihre Übungsleiter und Trainer zu informieren und zu sensibilisieren. Die Sportkreisjugend Groß-Gerau verpflichtet sich, den gesetzlichen Schutzauftrag umzusetzen.

Dies bestimmt das Sozialgesetzbuch (SGBVIII) § 8 a, Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und § 72 a, Beschäftigung persönlich geeigneter Personen.
 
Welche Ziele verfolgt die Sportkreisjugend?
Wir möchten, dass in jedem Verein, ein*e Kindeswohlbeauftragte*r als Ansprechpartner zur Verfügung steht und wir helfen Euch bei der Umsetzung.
 
Was bieten wir Eurem Verein an?
  •  Regelmäßige Fortbildungen, Qualifizierungen zu diesem Thema.
  •  Inhouse-Schulungen und / oder Abendveranstaltungen in Eurem Verein.
  • Helfen euch bei der Umsetzung eines Kinderschutzkonzepts.
  • Beraten Euch im Verdachtsfall und leiten das an die zuständigen Ämter oder Beratungsstellen weiter.
  • Wir sind für euch da!

Wünscht Ihr eine Beratung oder Ausbildung? Möchtet Ihr Euch zu den ausgeschriebenen Seminaren anmelden? Sonstige Fragen zu diesem Thema?

Hier der Kontakt zur Kindeswohlbeauftragten:
Corinna Geiss
Rosengartenstraße 11
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon: 06105 25527
Mail: c.geiss@sportkreis-gross-gerau.de

Mit sportlichen Grüßen

Eure 

Corinna Geiß

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Präsentation 'Kindeswohl im Sport' vom 29.09.2021 mit dem Referenten Thomas Geiß
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Kindeswohl und Kinderschutz im Sport


Ein Thema für uns alle

Auch wenn Kinder und Jugendliche im Sportverein nur stundenweise betreut
werden, können hier Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter
Gewalt sichtbar werden. Verantwortliche in Sportvereinen dürfen
nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das
bedeutet, dass der Kinderschutz im Verein verankert ist und es ein gemeinsames
Verständnis davon gibt, wie für das Wohl und den Schutz, der in
Kinder und Jugendlichen in unseren Sportvereinen gesorgt werden kann.
Dies erfordert Probleme wahrzunehmen und den Mut, diese anzusprechen.

Hierbei unterstützt die Sportkreisjugend Groß-Gerau durch:
  •  Aus- und Fortbildung im Sportkreis Groß-Gerau, auch direkt bei euch in euren Vereinen!
  • Wir bieten euch Inhouse-Schulungen und Abendveranstaltungen direkt bei euch im Verein an! Egal ob Groß-, Klein-, oder Monosportverein.
  • Wir helfen euch ein Präventionskonzept für euren Verein zu erstellen und diese dann im Verein zu implementieren.
  • Beraten euch zu grundsätzlichen Fragen zum Thema Kindeswohl.
  • Bei konkreten Verdachtsmomenten oder konkreten Vorkommnissen beraten wir euch.
 

Qualifizierung und Sensibilisierung
Zielgruppenspezifische Aus- und Fortbildung


Um unsere Vereine zu unterstützen und für Kinder den bestmöglichen Schutz
vor Kindeswohlgefährdung im Sport aufzubauen, bieten wir euch vor Ort
Seminare unterschiedlicher Länge an. Ziel dieser Seminare ist es, die Teilnehmerinnen
für das Thema Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren, mögliche
Präventionsmaßnahmen für den eigenen Verein kennenzulernen und
gemeinsam Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
  • Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln (Qualifizierung, Besprechungen)
  • Transparente Gestaltung sportlicher Aktivitäten (Verhaltensleitfaden, Elternarbeit, Team)
  • Mädchen und Jungen stärken (kindgerechte Partizipation, Botschaften an die Kinder)
  • Prüfung der Eignung von Mitarbeiter/innen (Verhaltenskodex, erweitertes Führungszeugnis, Personalbogen)
 

Beratung/Intervention


Was tun bei einem Verdacht oder konkreten Fall?

Übungsleiter/innen und Vorstände müssen wissen, wie Täter vorgehen und das
Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Übergriffe auch im Sportvereinen stattfinden
können. Die Kenntnis von Handlungsschritten/-abläufen bei Verdachtsfällen
kann helfen, den Kindern und Jugendlichen die Hilfe und Unterstützung anzubieten,
die sie im Ernstfall benötigen.

Hierzu gehört auch, gegebenenfalls eine Beratung, die beim weiteren Vorgehen
unterstützt.

Wir beraten euch – auch anonym – wenn:
  •  Ihr sexualisierte Übergriffe oder andere Formen der Kindeswohlgefährdung vermutet, beobachtet oder davon erfahrt.
  • Sich euch jemand anvertraut, der von einer Kindeswohlgefährdung oder von sexualisierter Gewalt betroffen ist.
  • Ihr selbst in eurem Verein betroffen seid.

Der Schutz der Betroffenen steht immer an erster Stelle. Wir arbeiten dabei mit
den Fachberatungsstellen und dem Krisenteam der Sportjugend Hessen eng
zusammen, da wir auch wissen, dass ein öffentlich werdender Verdacht den
beteiligten Personen ernsthaft Schaden kann.
 

Was Tun im Falle des Falles?

1. Ruhe bewahren! – Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle.
2. Qualifizierte Beratung hinzuziehen (Kindeswohlbeauftragte des Sportkreises Groß-Gerau Corinna Geiss).
3. Kindern und Jugendlichen signalisieren, dass ich als Ansprechpartner ansprechbar bin und als Vertrauensperson zur Verfügung stehe.
 
 
 
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