Förderrichtlinien
des LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Wegweiser für Fördermittel (Bitte anklicken!)gültig ab 01.07.2024Vereinsförderungsfond: Bis 10 Mitglieder Keine Förderung bis 100 Mitglieder € 5.500,-- bis 250 Mitglieder € 7.500,-- bis 500 Mitglieder € 8.500,-- bis 1.000 Mitglieder € 11.500,-- bis 2.000 Mitglieder € 14.000,-- bis 5.000 Mitglieder € 16.500,-- bis 15.000 Mitglieder € 19.500,-- ab 15.001 Mitglieder € 21.500,-- Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der jährlichen Bestandserhebung. Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei. |
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen vom Landessportbund Hessen sind:
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Förderungsprogramme
1. | Beschäftigung von Übungsleitern/innen |
2. | Beschäftigung von Jugendleitern/innen |
3. | Beschäftigung von Vereinsmanager/innen |
4. |
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung - Ökologische Maßnahmen - Neubau und Erweiterung - Beleuchtungsanlagen |
und | |
Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb | |
5. | Sondermaßnahmen |
Verfahren: | |
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt. Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen. Details über mögliche Fördermaßnahmen können Sie unter "Vereinsberaterportal des lsb h/Vereinsmanagement/Förderungen" einsehen. Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen. |