Förderrichtlinien

des LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.

                
 

Wegweiser für Fördermittel (Bitte anklicken!)

gültig ab 01.07.2024 
Vereinsförderungsfond:
Bis 10 Mitglieder             Keine Förderung
bis 100 Mitglieder            € 5.500,--
bis 250 Mitglieder            € 7.500,--
bis 500 Mitglieder            € 8.500,--
bis 1.000 Mitglieder         € 11.500,--
bis 2.000 Mitglieder         € 14.000,--
bis 5.000 Mitglieder         € 16.500,--
bis 15.000 Mitglieder       € 19.500,--
ab 15.001 Mitglieder        € 21.500,--

Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl
gemäß der jährlichen Bestandserhebung.
Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei.


Voraussetzungen

für die Gewährung von Zuschüssen vom Landessportbund Hessen sind:

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein  
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages

Förderungsprogramme

1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen
2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3. Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
4.

 
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen
  und
  Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
5. Sondermaßnahmen
   
  Verfahren:
  Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.

Details über mögliche Fördermaßnahmen können Sie unter "Vereinsberaterportal des lsb h/Vereinsmanagement/Förderungen" einsehen.

Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
 
 
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