« zurück zur Übersicht
veröffentlicht am 31.07.2023

Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich

zum Thema Kindeswohl

Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich
Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich

Hallo Vereinsvorstände, 

ACHTUNG - wie Sie bereits der Ausgabe Nr. 14 von Sport in Hessen entnehmen konnten, wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zukünftig zur Voraussetzung bei Jugendlizenzen; konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Oktober 2023 vor dem Erwerb bzw. bei der Verlängerung einer Jugendlizenz ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. 

Dieses ist eine Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich übernehmen.

Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt.

Dieser Schritt ist selbstverständlich nicht als Unterstellung eines Pauschalverdachts anzusehen, sondern es geht darum, Risiken zu minimieren: Prävention soll zur gelebten Normalität werden – und gehört ja schon heute zum Selbstverständnis vieler Vereine.

Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Dem Landessportbund Hessen und der Sportjugend Hessen ist bewusst, dass die Vorgabe eine weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. - anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht.

Deshalb hat man sich für eine möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:

Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des Vereins, dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist – und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis eingesehen hat.

Bis Anfang September 2023 stellt die SJH auf ihrer Homepage kindeswohl-im-sport.de entsprechende Vorlagen und Informationen in der Rubrik „Präventionsmaßnahmen“ zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind, die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.

Bei Fragen oder Bedarfen der Unterstützung steht das Kindeswohl-Team der Sportjugend Hessen gerne zur Verfügung: Isabelle Schikora, E-Mail: ISchikora@sportjugend-hessen.de, Tel.: 069-67896901

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Geiß
Kindeswohlbeauftragte des Sportkreises Groß-Gerau
 
 
GSportkreis Groß Gerau e.V. App Facebook Account Twitter Account Instagram Account RSS News Feed