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veröffentlicht am 10.11.2014

Sportabzeichen-Schulung

Inklusion ist möglich

Sportabzeichen-Schulung

Teilnehmer der Schulung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung.
Foto: Detlef Volk


Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter. Es ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit und wird auf drei Leistungsstufen in Bronze, Silber und Gold vergeben. Menschen mit Behinderungen können seit 1952 das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Es soll Menschen mit Behinderungen durch Sport eine vielseitige Leistungsfähigkeit ermöglichen, vor weiteren Erkrankungen oder Verschlechterung der Behinderung schützen, Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geben, Anreiz zu einer regelmäßigen Sportaktivität sein und die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft (Inklusion) ermöglichen.

Nachdem die Prüfungsbedingungen geändert wurden, gab es jetzt für Stützpunktleiter und Sportabzeichen-Prüfer eine Tagesschulung im Kelsterbacher Sportpark. Organisiert von der Sportabzeichen-Beauftragten des Sportkreises Groß-Gerau, Christine Gnida, sind jetzt 18 Teilnehmer, darunter auch eine Delegation aus dem Sportkreis Wetterau, berechtigt, die Prüfungen bei Menschen mit Behinderung abzunehmen. In den umfangreichen Leistungskatalog wies Jupp Vallendar vom rheinland-pfälzischen Behindertensportverband die Teilnehmer ein.

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine ideale Maßnahme, mit der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben und gemeinsam Erfolge feiern können, erklärt Gnida. Seit über 60 Jahren existiert ein Leistungskatalog mit verschiedenen Behinderungsklassen, der ständig durch den Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) weiterentwickelt und angepasst wird. Dieser macht es möglich, dass jeder Mensch nach seinen individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt das Deutsche Sportabzeichen erwerben kann.

Zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent einer geistigen oder Lernbehinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorgelegt werden. Für den Erwerb empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine Voraussetzung, allerdings finden viele über das Sportabzeichen den Weg in einen der mehr als 6.000 Vereine unter dem Dach des DBS. Die Schwimmfertigkeit bei dem ersten Erwerb des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung muss immer nachgewiesen werden.

 

Detlef Volk, Öffentlichkeitsarbeit Sportkreis 37 Groß-Gerau

 

 

 
 
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