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veröffentlicht am 26.03.2013
Jugendförderpreis
Jugendförderpreis: Abgabefrist verlängert
Der „Jugendförderpreis“ ist ein Geldpreis, dessen Höhe vom Sportkreisjugendausschuss festgelegt wird. Der Förderpreis kann unter mehreren Bewerbern aufgeteilt werden. Es erfolgt eine Anerkennung aller Bewerber im Rahmen einer Preisverleihung. Bewerben können sich alle Sportvereine in denen eine überfachliche, allgemeine (weitergehende Jugendarbeit), fachliche (Übungs- und Wettkampf) sowie Jugendarbeit mit sozialen Charakter betrieben wird. Bewerbungen sind zulässig für Jugendgruppen, deren Teilnehmer nicht älter als 27 Jahre sein dürfen, wobei Projektleiter von dieser Regelung ausgenommen sind.
Die Aktionen bzw. Projekte für eine Bewerbung zum Jugendförderpreis sollen im Jahr 2012 stattgefunden haben. Für die Bewerbung müssen die Bewerber eine schriftliche Ausarbeitung eines Projektes oder Aktion mit nachvollziehbarer Präsentation durch Bilder und Zeitungsausschnitte der Jury einreichen. Dazu gehört eine kurze Vorstellung des Vereins und der Jugendabteilung. Die Bewerbung soll den besonderen Charakter und die Kreativität eines Projektes bzw. einer Aktion hervorheben. Ein Engagement mit einer längerfristigen Wirkung (Nachhaltigkeit) ist mit besonderer Anerkennung verbunden.
Die Jury wird keinen Unterschied zwischen Groß- und Kleinvereinen und sog. Monosportvereinen machen. Eine jährliche Teilnahme ist möglich. Allerdings können Vereine in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht wiederholt Preisträger werden. Dies gilt auch, wenn eine andere Abteilung eines Vereins in den zwei vorhergehenden Jahren Preisträger war. Bei einer herausragenden Leistung erfolgt in jedem Fall eine löbliche Erwähnung. Der Preis wird für ein Jahr ausgesetzt, sollte die Jury zu dem Ergebnis kommen, dass keine der Bewerbungen förderungswürdig ist. Die Preisverleihung und Präsentation der eingereichten Projekte und Aktionen wird in der Frühjahrstagung der Sportkreisjugend am Mittwoch, 17. April, um 19.30 in der TV-Halle in Trebur erfolgen.
Kompetenzen neben dem Sport
Der Jugendförderpreis der Sportkreisjugend Groß-Gerau hat zum Ziel, die sozialen und gesellschaftlichen Kompetenzen in der überfachlichen Jugendarbeit in den Vereinen des Sportkreises zu unterstützen. Daneben sollte auch der Gemeinschaftsinn und die Kreativität außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes gefördert werden. Die Abgabefrist wurde jetzt verlängert, da erst zwei Bewerbungen eingegangen sind. Bewerbungen sind noch bis zum 10. April 2013 bei der Jugendwartin des Sportkreises, Iris Sturm, Mainzer Straße 4a, in 64521 Groß-Gerau, möglich. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Sportkreises: www.sportkreis-gross-gerau.de.Der „Jugendförderpreis“ ist ein Geldpreis, dessen Höhe vom Sportkreisjugendausschuss festgelegt wird. Der Förderpreis kann unter mehreren Bewerbern aufgeteilt werden. Es erfolgt eine Anerkennung aller Bewerber im Rahmen einer Preisverleihung. Bewerben können sich alle Sportvereine in denen eine überfachliche, allgemeine (weitergehende Jugendarbeit), fachliche (Übungs- und Wettkampf) sowie Jugendarbeit mit sozialen Charakter betrieben wird. Bewerbungen sind zulässig für Jugendgruppen, deren Teilnehmer nicht älter als 27 Jahre sein dürfen, wobei Projektleiter von dieser Regelung ausgenommen sind.
Die Aktionen bzw. Projekte für eine Bewerbung zum Jugendförderpreis sollen im Jahr 2012 stattgefunden haben. Für die Bewerbung müssen die Bewerber eine schriftliche Ausarbeitung eines Projektes oder Aktion mit nachvollziehbarer Präsentation durch Bilder und Zeitungsausschnitte der Jury einreichen. Dazu gehört eine kurze Vorstellung des Vereins und der Jugendabteilung. Die Bewerbung soll den besonderen Charakter und die Kreativität eines Projektes bzw. einer Aktion hervorheben. Ein Engagement mit einer längerfristigen Wirkung (Nachhaltigkeit) ist mit besonderer Anerkennung verbunden.
Die Jury wird keinen Unterschied zwischen Groß- und Kleinvereinen und sog. Monosportvereinen machen. Eine jährliche Teilnahme ist möglich. Allerdings können Vereine in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht wiederholt Preisträger werden. Dies gilt auch, wenn eine andere Abteilung eines Vereins in den zwei vorhergehenden Jahren Preisträger war. Bei einer herausragenden Leistung erfolgt in jedem Fall eine löbliche Erwähnung. Der Preis wird für ein Jahr ausgesetzt, sollte die Jury zu dem Ergebnis kommen, dass keine der Bewerbungen förderungswürdig ist. Die Preisverleihung und Präsentation der eingereichten Projekte und Aktionen wird in der Frühjahrstagung der Sportkreisjugend am Mittwoch, 17. April, um 19.30 in der TV-Halle in Trebur erfolgen.