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veröffentlicht am 08.01.2013

Verhaltenskodex muss vorgelegt werden

bei jeder Lizenzverlängerung neben der Teilnahmebestätigung

Ausbildungsordnung:
IX. Lizenzentzug (Neue Fassung ab dem 22.09.2012)
1. Der lsb h hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des lsb h oder einer seiner Mitgliederorganisationen verstößt.
Die Inhalte und ergänzte Teile der einzelnen Ausbildungsgänge sind in den einzelnen Ausbildungsrichtlinien des lsb h aufgeführt.
2. Alle Lizenzinhaber sind verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den im Anhang an diese Ordnung beigefügten Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen.
3. Das Schiedsgericht kann bei erstmaligem leichtem Verstoß gegen die lsb h-Satzung, insbesondere gegen § 6 Grundsätze, einen zeitlich befristeten Lizenzentzug von 1-4 Jahren aussprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Fällen kann auf Dauer der Entzug erfolgen. Vor Verhängung einer solchen Strafe wird dem Betroffenen rechtliches Gehör gewährt.

Den Verhaltenskodex erhalten sie in der jeweils aktuellsten Version auf der Seite der Sportjungend Hessen  und siehe Anlage.

Mit freundlichen Grüßen


Klaus Hübner
Geschäftsbereichsleiter

 
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