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veröffentlicht am 03.10.2012
Was zu einer korrekten Vereinssatzung gehört!
Norbert Pullmann, als Rechtspfleger am Registergericht Darmstadt täglich mit Satzungsfragen befasst, vermittelte am 28. September im Konferenzraum des Rüsselsheimer Stadions „Am Sommerdamm“ den rund 30 Teilnehmern aus Rüsselsheim und umliegenden Orten einen lebhaften zweistündigen Crash-Kurs über die Anforderungen, die an eine wirksame Eintragung von Satzungen und an Satzungsänderungen gestellt werden.
Das Referat und die Antworten des Experten auf die zahlreichen Fragen der Vereinsvertreter aus Sport und Kultur bezogen sich im ersten Teil darauf, wie Vereinssatzungen aus Sicht des Registergerichts bei der Ersteintragung eines Vereins gestaltet werden müssen, welche Mindesterfordernisse zu beachten sind („Muss- und Soll-Inhalte“), wie die Eintragung von Satzungen erfolgen und welche Kosten dabei auf den neuen Verein zukommen können, abhängig von seiner finanzamtlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Im zweiten Teil informierte Pullmann über die wichtigsten Punkte, die bei einer Satzungsänderung oder -neufassung zur Ablehnung durch das Gericht führen. Es sind die vom Referenten immer wieder beschworenen „Formalitäten“, die entscheiden, ob die geplanten Änderungen gültig oder nichtig sind. Auch hier gab es vom Referenten teils bekannte teils überraschende Tipps – von der korrekten Formulierung der Einladungen, über Abstimmungsverfahren, das richtige Protokollieren der Ergebnisse und die Anmeldung im Vereinsregister, mit der die Satzungsänderungen oder die neue Satzung erst wirksam werden.
Ein besonderes Kapitel galt dem Vereinsvorstand, seinen unterschiedlichen Befugnissen, den Wahlvorgängen und den daraus folgenden Anmeldungen beim Darmstädter Registergericht.
Das Referat ist nahezu im Wortlaut auf der Homepage des Rüsselsheimer Sportbundes im "Hintergrund" nachzulesen (www.sportbund-ruesselsheim.de) und wird auf Wunsch auch als pdf-Datei zugeschickt (jdhaeusser@t-online.de).
Außerdem findet man unter www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de Service unter downloads unter eingetragene Vereine und dann Formulare und Merkblätter Anmeldungen und weitere Hinweise zum Vereinsregister. (Jörg-Dieter Häußer)
Das Referat und die Antworten des Experten auf die zahlreichen Fragen der Vereinsvertreter aus Sport und Kultur bezogen sich im ersten Teil darauf, wie Vereinssatzungen aus Sicht des Registergerichts bei der Ersteintragung eines Vereins gestaltet werden müssen, welche Mindesterfordernisse zu beachten sind („Muss- und Soll-Inhalte“), wie die Eintragung von Satzungen erfolgen und welche Kosten dabei auf den neuen Verein zukommen können, abhängig von seiner finanzamtlichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Im zweiten Teil informierte Pullmann über die wichtigsten Punkte, die bei einer Satzungsänderung oder -neufassung zur Ablehnung durch das Gericht führen. Es sind die vom Referenten immer wieder beschworenen „Formalitäten“, die entscheiden, ob die geplanten Änderungen gültig oder nichtig sind. Auch hier gab es vom Referenten teils bekannte teils überraschende Tipps – von der korrekten Formulierung der Einladungen, über Abstimmungsverfahren, das richtige Protokollieren der Ergebnisse und die Anmeldung im Vereinsregister, mit der die Satzungsänderungen oder die neue Satzung erst wirksam werden.
Ein besonderes Kapitel galt dem Vereinsvorstand, seinen unterschiedlichen Befugnissen, den Wahlvorgängen und den daraus folgenden Anmeldungen beim Darmstädter Registergericht.
Das Referat ist nahezu im Wortlaut auf der Homepage des Rüsselsheimer Sportbundes im "Hintergrund" nachzulesen (www.sportbund-ruesselsheim.de) und wird auf Wunsch auch als pdf-Datei zugeschickt (jdhaeusser@t-online.de).
Außerdem findet man unter www.ag-darmstadt.justiz.hessen.de Service unter downloads unter eingetragene Vereine und dann Formulare und Merkblätter Anmeldungen und weitere Hinweise zum Vereinsregister. (Jörg-Dieter Häußer)