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Sehr geehrte Damen und Herren,
 

INHALTE DES NEWSLETTERS


Informationen zu den Energiekostenhilfen des Bundes

Hier detaillierte Informationen zu den Energiekostenhilfen des Bundes, welche der DOSB am 17. Januar 2023 mit nachfolgenden Hinweisen an den Landessportbund Hessen und dann an die Sportkreise weitergeleitet wurden.
Diese findet Ihr auch auf der genannten DOSB Homepage – der Landessportbund Hessen wird entsprechend auf der Spezial-Internetseite des lsb h, https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/, in Kürze entsprechende Aktualisierungen vornehmen.
 
Die ergänzenden Hilfen des Landes Hessen für Sportvereine werden im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes konkretisiert.

Wir gehen von einer Verabschiedung des Haushalts Mitte der 4. Kalenderwoche des Jahres 2023 und davon aus, dass wir nachfolgend über die konkreten Förder- und Antragsvoraussetzungen informieren können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Klages
 
 
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Hauptgeschäftsführer
Andreas Klages
 
 
 
 
ENERGIEKOSTENHILFEN DES BUNDES – INFORMATIONEN DES DOSB (Stand 17. Januar 2023)
 
„Nachdem wir uns im vergangenen Jahr intensiv um die Aufnahme von Sportvereinen bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung bemüht haben, möchten wir Ihnen/Euch gerne den aktuellen Sachstand zu eben diesen mitteilen. Eine detaillierte und aktuelle Beschreibung zu spezifischen Fragen findet Ihr bei uns auf der Homepage.
 
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekund*innen im Dezember beschlossen. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um. In einem weiteren Schritt wird ab März 2023 mit Rückwirkung der Monate Januar und Februar eine Gas- und Strompreisbremse in Kraft treten. Die Preisbremsen wirken für das Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt. Für die Bundeshilfen „Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden“ sowie die „Gas- und Strompreisbremse“ müssen keine Anträge gestellt werden. Die notwendigen Berechnungen finden bei den Versorgern statt. 
 
In den vergangenen Wochen haben wir vermehrt Rückfragen erhalten, ob Sportvereine bei den Entlastungen auch berücksichtigt werden. In den Gesetzestexten und -begründungen wird bei allen drei Bundeshilfen von einer Entlastung aller Letztverbrauchenden gesprochen:
 
 
Als Letztverbrauchende werden „natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen“ (§ 3 Nr. 25 EnWG) definiert. Auf Grundlage dessen können grundsätzlich auch Sportvereine bei allen drei Entlastungspaketen partizipieren und profitieren.
 
Um die mögliche Entlastung von Sportvereinen darzustellen, haben wir eine Beispielrechnung der Gas- und Strompreisbremse auf Basis eines durchschnittlichen Verbrauchs berechnet. Die Höhe der Entlastung ist vom jeweiligen Energieverbrauch, von den Preisen für Strom und Gas, aber auch von möglichen Einsparungen abhängig. Die Beispielrechnung der Entlastungen von Gas und Strom für einen durchschnittlichen Sportverein stellt sich wie folgt dar: 
 
Gaspreisbremse
Kosten ohne Entlastungen: 15.200 Euro
Kosten mit Gaspreisbremse: 10.720 Euro
Entlastung 2023: 4.480 Euro
+ einmalige Dezemberentlastung (2022): 1.266 Euro
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Entlastung Gas: 5.746 Euro
(Annahmen: Gasverbrauch pro Jahr 80.000 kwH, Gaspreis 19 ct/kwH)
Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Gasverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 3.040 Euro.
 
Strompreisbremse
Kosten ohne Entlastungen: 11.500 Euro
Kosten mit Strompreisbremse: 9.660 Euro
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Entlastung Strom: 1.840 Euro
(Annahmen: Stromverbrauch pro Jahr 23.000 kwH, Strompreis 50 ct/kwH)
Hinweis: Kann durch Energiesparmaßnahmen der Stromverbrauch um 20 Prozent reduziert werden, spart dies in der Beispielrechnung in 2023 weitere 2.300 Euro.
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Gesamtentlastung für den Sportverein: 7.586 Euro“
 

Fit für's Ehrenamt

Wer bürgerschaftliches Engagement und freiwillige Mitarbeit in Vereinen, Institutionen, Verbänden fördern möchte, darf die Ehrenamtlichen mit ihren Aufgaben nicht allein lassen.

Seit 21 Jahren macht der Kreis Groß-Gerau Interessierte „fit fürs Ehrenamt“ – so lautet der Titel der Broschüre, die nun für das Jahr 2023 wieder neu aufgelegt wurde. Mit diesem speziellen Fortbildungsprogramm können sich ehrenamtlich aktive Menschen sowohl online, als auch in Präsenz für ihre Tätigkeiten schulen lassen.

Die große Nachfrage gibt uns Recht: Diese Angebote sind notwendig, damit Freiwillige Sicherheit in der ehrenamtlichen Arbeit bekommen. Wer schon einmal mit den komplizierten Vereinsregularien zu tun hatte, weiß, wie zeit- und nervenaufreibend manches Ehrenamt sein kann. Und Hand aufs Herz: Nicht alle, die perfekt mit Mitmenschen umgehen können, sind in der Lage, Bilanzen zu lesen, Rechnungen zu schreiben, Öffentlichkeitsarbeit zu machen, den Internet-Auftritt zu gestalten. Diese Kenntnisse vermitteln unsere Kurse.

Kreis und Kreisvolkshochschule Groß-Gerau haben wieder ein vielfältiges Programm auf die Beine gestellt, das die unterschiedlichen Aspekte der Ehrenamtsarbeit anspricht. Dabei geht es ums Steuerrecht, um Pressearbeit, Bildbearbeitung, um fairen und nachhaltigen Einkauf, Resilienz- und Achtsamkeitstage.

Neu im Programm ist ein Workshop für Fragen zum Analphabetismus (zum Beispiel für Lernpat*innen) sowie Kurse zu Trickfilm und Videomarketing. Dass der Kreis den Ehrenamtlichen die Teilnahme an den Fortbildungen kostenfrei ermöglicht, ist Teil unserer Anerkennungskultur. Die vielen Kurse und Veranstaltungen zeigen, wie vielfältig das freiwillige Engagement in Kreis ist.

Ich kann nur ermuntern:
Nutzen Sie die Fortbildungsmöglichkeiten!

Viel Erfolg – und herzlichen Dank für Ihren freiwilligen Einsatz!

Thomas Will
Landrat
Fit für's Ehrenamt

 

Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

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E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Dr. Eckardt Stein

Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do 10-14 Uhr
Mi 10-18 Uhr

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