Zusammenarbeit
Schule - Verein
Ansprechpartner im Sportkreis Groß-Gerau e.V.:
Norbert Lindemann, Rheinstr. 65, 65462 Ginsheim, E-Mail: n.lindemann@sportkreis-gross-gerau.de, Tel. 06144.32258
Information zur Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen mit Ganztagsangeboten in Hessen:
finden Sie unter http://www.sportjugend-hessen.de/sportverein-und-schule/kooperationsfeld-schule-und-verein/
mit der Aktion "Trink dich fit - denn Durst macht schlapp" auch im Sportkreis Groß-Gerau
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiter*innen,
zum bereits fünften Male wird das Projekt „Schulkids in Bewegung" (SKIB) des Sportkreises Frankfurt e.V. die Aktion „Trink dich fit – denn Durst macht schlapp" durchgeführt. Die Aktion konnte im vergangenen Jahr mit über 5.200 erreichten Kindern aus 49 Schulen wieder erfolgreich über das Stadtgebiet Frankfurt hinaus auf die Rhein-Main-Region ausgeweitet werden. Zur Teilnahme an der neuen Aktion möchten wir Sie recht herzlich einladen!
Mit der Aktion wird den Kindern spielerisch beigebracht, wie wichtig ausreichendes und richtiges Trinken ist. Als Partner steht mit dem Deutschen Institut für Sporternährung e.V. erneut eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung in allen ernährungsspezifischen Angelegenheiten zur Seite. Ebenfalls wird die Aktion von der Mainova AG, dem führenden Energiedienstleister in Frankfurt am Main, unterstützt. Die Schirmherrschaft wird von der Hessischen Staatskanzlei des Landes Hessen übernommen.
Der nach Rücksprache mit den Schulen neu gewählte Aktionszeitraum, indem die Kinder durch tägliches Leertrinken ihrer Getränkeflasche Stempel sammeln können, erstreckt sich vom 20.01. bis 21.03.2025. Im Zuge dessen freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir für die kommende Aktion vorab, solange der Vorrat reicht, jedem Kind der angemeldeten Schulklassen kostenfrei wieder eine hochwertige Trinkflasche bereitstellen können! Die drei erfolgreichsten Schulklassen des Sportkreises Groß-Gerau erhalten ein Preisgeld für die Klassenkasse.
Neben dem allgemeinen Aktionsflyer finden Sie anbei einen Leitfaden für Lehrkräfte, der kurz und kompakt die wichtigsten Informationen enthält.
Achtung - Anmelden können sich nur Grundschulklassen. Eine Ausweitung des Programms konnten wir aus organisatorischen Gründen für die Klassen der weiterführenden Schulen nicht umsetzen.
Wir würden Sie bitten, mit Ihren Lehrkräften Rücksprache zu halten, um uns anhand des ebenfalls beigefügten Rückmeldeformulars bis zum 01. Dezember 2024 mitzuteilen, welche Klassen Ihrer Schule an der Aktion teilnehmen möchten.
Im Falle einer Teilnahme würden wir im nächsten Schritt die Aktions-Materialien sowie den Aktionsflyer zur Weitergabe an die Kinder/Eltern an die Sekretariate der teilnehmenden Schulen ausliefern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Über eine rege Beteiligung freuen wir uns sehr.
Mit sportlichen Grüßen
Renate Fassoth für
Monika Stöltzing-Kemmerer
Stellv. Vorsitzende
Aktions-Materialien u.a.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung. Über eine rege Beteiligung freuen wir uns sehr.
Kontakt: Sportkreis Groß-Gerau, Servicestelle Sport, Wilhlem-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau, Tel. 06152 989 181 oder info@sportkreis-gross-gerau.de.
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Kooperationspreis - Sportverein und Schule
Liebe Vereinsvorstände,
gerne möchten wir auf die Ausschreibung des 3. Kooperationspreises Sportverein und Schule hinweisen. Bewerben können sich Sportvereine, die aktiv mit einer Schule kooperieren und gemeinsam Projekte im Bereich der sozialen Teilhabe umsetzen. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2024.
Wir freuen uns auf Eure Bewerbung,
Den Link zur Website finden Sie hier: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/kooperationspreis/
Viele Grüße
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung
Christian Kaufmann
Referent Schule & Verein
Landessportbund Hessen e. V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Fon 069 6789-494
Fax 069 6789-427
ckaufmann@lsbh.de
www.landessportbund-hessen.de<http://www.landessportbund-hessen.de/>
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Zusammenarbeit Schule - Verein
Die Rahmenbedingungen im Verhältnis Schule und Verein haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Insbesondere die Einführung der Ganztagsschule und die Schulzeitverkürzung an Gymnasien (G8) sind bildungspolitische Maßnahmen, auf deren Auswirkungen die Sportvereine sich einstellen müssen. Hier sind besonders genannt die Verlängerung der täglichen Schulzeit und dem damit verbundenen Rückgang des Zeitpolsters der Kinder und Jugendlichen für das Vereinstraining und die Verringerung von Hallentrainingszeiten für die Vereine in Schulsporthallen.
Der bildungspolitische Umstellungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Fokus steht die Etablierung des "Pakt für den Nachmittag" an hessischen Grundschulen. In diesen Prozess müssen sich Sportvereine einbringen, ihre Möglichkeiten und Chancen suchen, im Interesse des Vereins, im Interesse der sportlichen Förderung von Kinder- und Jugendlichen.
Der Sportkreis Groß-Gerau unterstützt seine Vereine dabei.
- Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Verein und Schule gibt es?
Häufig sind anzutreffen -Mitwirkung bei Projekttagen, Angebote im außerunterrichtlichen Bereich einer Ganztagsschule, Sportangebote im Rahmen des Förderprogramms Schule-Verein, Angebote im Bereich Schulkinderbetreuung am Nachmittag, Angebote zur Unterstützung der Profilbildung einer Schule.
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten für ein Vorhaben gibt es?
In der Praxis zeigen sich 4 Finanzierungsmöglichkeiten: Die Schule/Schulgemeinde hat eigene Etatmittel zur Verfügung, Verein und Schule teilen sich die Kosten, der Verein übernimmt die Kosten, Finanzmittel werden über ein Förderprogramm zur Verfügung gestellt.Der Ansprechpartner im Vorstand für den Bereich Schule – Verein ist
Norbert Lindemann, Rheinstr. 65, 65462 Ginsheim, E-Mail: n.lindemann@sportkreis-gross-gerau.de, Tel. 06144.32258
. LANDESPROGRAMM ZUSAMMENARBEIT SCHULE – SPORTVEREIN
Das "Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen“ geht ins siebte Jahr. Für das darauffolgende Schuljahr können im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis wiederum Maßnahmen zur Zusammenarbeit von Verein und Schule bewilligt werden.
Also - wer Interesse hat eine Kooperation mit einer Schule einzugehen - rechtzeitig bis zum 15. APRIL 2024 bewerben.
Hier nun die wesentlichen Informationen dazu:
WIE FUNKTIONIERT DER ANTRAG?
Das Antragsverfahren ist im Prinzip recht einfach. Die Vertreter/innen von Schule und Sportverein, die eine Kooperation gefördert haben wollen, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann der Antrag, der von der Schule BIS ZUM 15. April 2024 AN DAS JEWEILIGE STAATLICHE SCHULAMT geschickt werden muss.
Für die Vereine ist ein Formular „Kooperationsangebot“ eingestellt. Dies hilft, das Gespräch mit der Schule zu erleichtern.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2022/23 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.
Führungszeugnis online beantragen! oder mit folgendem Formular: Führungszeugnis beantragen
Vorlage Führungszeugnis
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der/die Übungsleiter/in beides im Verein vorgelegt hat.
WIE GEHT’S DANN WEITER?
Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter/innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, wird sich bis zu den Sommerferien treffen und eine Auswahl vornehmen. Die ausgewählten Kooperationen erhalten dann in den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Der wird von Schule und Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet.
Formularvordruck: Stundennachweis
Vergabekriterien:
1. Vollständigkeit der Angaben
2. Inhaltliche Ausrichtung
Zugang zu Sport und Bewegung schaffen, Gesundheits- und Freizeitsorientierung und Erwerb von
Sozialkompetenzen. ... haben Vorrang vor "reiner" Technikvermittlung in traditionellen Sportarten ....
3. Priorisierung von Schulformen besondere Beachtung von Grundschulen und Förderschulen
4. Breite Streuung
Keine Häufung von Maßnahmen an einer Schule.
5. Angemessene Berücksichtigung regionaler Paritäten (GG/MTK)
6. Übungsleiter mit Lizenz
Später wird dann für jeden Monat ein Formblatt zum Stundennachweis ausgefüllt, dass allerdings zunächst nur vereinsintern aufbewahrt wird. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres werden die Formblätter an das Schulamt geschickt.
WAS GIBT ES AN FÖRDERUNG?
Bei der Förderung handelt es sich um eine Anschubfinanzierung. So werden die ausgewählten Kooperationen für drei Jahre unterstützt. In diesem Förderzeitraum sollen die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden.
Die Förderungssummen beträgt über die drei Jahre jährlich 700 Euro. Danach muss das Angebot komplett aus anderen Finanzquellen versorgt werden. Deshalb sollte schon frühzeitig geklärt werden, wie die Finanzierung des Kooperationsangebots langfristig sichergestellt wird. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der
kommunalen Förderung, Elternbeiträge, kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.
WEITERE INFORMATIONEN zur Neuerung des Landesprogrammes sowie zum Antragsverfahren finden Sie auch online unter:
www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/landesprogramm
oder
http://www.sportjugend-hessen.de/sportverein-und-schule/kooperationsfeld-schule-und-verein/
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Genehmigte Maßnahmen ab dem Schuljahr 2024/2025 im Sportkreis Groß-Gerau | |||
Schule Schulnummer |
Sportart | Sportverein Vereinsnummer |
|
1 | Georg-Mangold-Schule Bischofsheim 3776 |
Fußball- und Ballsport-AG |
SV 07 Bischofsheim 37017 |
2 | Immanuel Kant-Schule Rüsselsheim 5181 | Aufschlag Rüsselsheim ! Tennis in Schule und Verein |
TV 1890 e.V. Rüsselsheim-Hassloch 37066 |
Genehmigte Maßnahmen ab dem Schuljahr 2023/2024 im Sportkreis Groß-Gerau | |||
Schule Schulnummer |
Sportart | Sportverein Vereinsnummer |
|
1 | GS Groß-Gerau/Wallerstädten 3819 |
Kooperation Basiskompetenz durch Tennis | SKG Wallerstädten, Abtlg. Tennis 37150 |
2 | IGS Kelsterbach 6072 |
Gemeinsam am Ball | BSC 47 Kelsterbach 37067 |
3 | Peter-Schöffer-Schule - Gernsheim 3784 |
Fußball AG | SC Concordia Gernsheim 37034 |
Genehmigte Maßnahmen ab dem Schuljahr 2022/23 im Sportkreis Groß-Gerau | |||
Schule Schulnummer |
Sportart | Sportverein Vereinsnummer |
|
1 | Waldenser Schule Mörfelden-Walldorf 3818 |
Handball | TGS Walldorf 37147 |
2 | Gustav-Brunner-Schule 3787 |
Ballspiele | TC Gustavsburg 1929 e.V. 37062 |
3 | Gymnasium Gernsheim 5179 |
Isy-Basketball | TSV Gernsheim 37035 |
Genehmigte Maßnahmen ab dem Schuljahr 2021/22 im Sportkreis Groß-Gerau | |||
Schule Schulnummer |
Sportart | Sportverein Vereinsnummer |
|
1 | Grundschule Innenstadt Rüsselsheim 4196 |
Triathlon | TG Rüsselsheim 37132 |
Genehmigte Maßnahmen ab dem Schuljahr 2019/2020 im Sportkreis Groß-Gerau | |||
Schule Schulnummer |
Sportart | Sportverein Vereinsnummer |
|
1 | Eichgrundschule 3808 |
Tennis | TC Rüsselsheim 37130 |
2 | Gustav-Brunner-Schule 3787 |
Tennis | TC Gustavsburg 1929 e.V. 37062 |
3 | Schillerschule Groß-Gerau 3792 |
Sommerolympiade (Leichtathletik, Ballsport) | TC Rot-Weiß Groß-Gerau 37054 |
4 | Gymnasium Gernsheim 5179 |
Heidelberger Ballschule Schwerpunkt: Handball |
TV Groß-Rohrheim e.V. 36079 |
Interessant und sehenswert !Headline folgend anklicken und Sie kommen zum Video ! "Es gibt keine Alternative zur Kooperation" Immer längere Unterrichtszeiten und eine zunehmende Umstellung auf Ganztagsschulen: Hessens Bildungslandschaft verändert sich – und damit auch die Anforderungen an die Sportvereine. „Wir haben viele wichtige Themen. Aber die Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein sticht besonders hervor, denn sie entscheidet über die Zukunft des organisierten Sports“, machte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h) am Mittwochabend im Sportzentrum der SG Arheilgen deutlich. Dorthin hatten der lsb h und das Darmstädter Echo zur dritten Auflage des Sportdialogs „Volltreffer“ geladen. Der stand unter dem Titel „Schule und Sportverein – Partner oder Konkurrenten?“ Prominentester Podiumsgast war Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz. |
Hessische Sportjugend
Der Bereich Sportverein und Schule ist bei der Hessischen Sportjugend fest verankert.
Hier finden sich vielfältige Informationen. Unter anderem auch Hinweise über die neue Ausbildung
Übungsleiter/in B in der Ganztagsschule
I mehr I unter Sportjugend Hessen (bitte anklicken)
Links
www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/schule-bildung-und-personalentwicklung/schule-und-verein/landesprogramm
http://www.sportjugend-hessen.de/sportverein-und-schule/kooperationsfeld-schule-und-verein/
http://www.sportjugend-hessen.de
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Information über Qualifikationsmöglichkeiten als Sportassistent/in oder Sporthelfer/in in Schulen
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Sportfreunde,
im Folgenden wollen wir euch über 2 Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport für junge Menschen
im Verein und in der Schule informieren.
Die eine ist die Ausbildung zum Sportassistenten, zur Sportassistentin im Verein, die andere
die Ausbildung zum Sporthelfer, zur Sporthelferin in Schulen.
Ausbildung zum Sportassistenten, zur Sportassistentin im Verein
Der folgende Text wurde entnommen aus www.sportjugend-hessen.de/bildung/ausbildung/sportassistentin/
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können 13- bis 16-jährige Jugendliche, die sich in der Vereinsjugendarbeit bereits aktiv beteiligen oder Lust haben, sich künftig zu engagieren.
Teilnahmevoraussetzungen: Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein, Befürwortung der Teilnahme durch Jugendwart/in oder Vereinsvorstand.
Welche Ziele hat die Ausbildung?
-
Die Ausbildung gibt praktische Anregungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein,
-
entwickelt pädagogische und methodische Fähigkeiten,
-
entwickelt soziale Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
-
fördert die aktive Beteiligung an der Vereinsjugendarbeit
-
und motiviert und unterstützt bei der Übernahme von Verantwortung.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
-
Sport, Bewegung und kreative Praxis: z.B. Kleine und Große Spiele, Freizeitsport, kreative Bewegungskünste, alternative Spiel- und Sportgeräte, Tanzen und kreatives Gestalten
-
Rolle, Verantwortung und Vorbildfunktion der Sportassistentin / des Sportassistenten
-
Gruppen anleiten, soziale Kompetenzen, Umgang mit Konflikten
-
Aufsichtspflicht und Jugendschutz
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst 30 Lerneinheiten und wird an zwei Wochenenden oder kompakt in einer Ferienwoche angeboten. Die Lehrgangszeiten bei Wochenendveranstaltungen sind i.d.R. Freitag 18.00 bis Sonntag 13.00, bei Wochenlehrgängen Montag 11.00 bis Freitag 13.00.
Was kostet die Ausbildung?
Die Teilnahmegebühr für die Ausbildung Sportassistent/in beträgt (inkl. Unterkunft und Verpflegung) 90,00 €.
Ausbildung zum Sporthelfer, zur Sporthelferin in Schulen.
Diese Ausbildung erfolgt an der Schule durch Lehrer/innen der Schule in enger Zusammenarbeit mit der Hessischen Sportjugend.
Die Lehrkräfte werden über eine vierteilige Qualifizierungsmaßnahme dafür vorbereitet, Schüler/innen zu Sporthelfer/innen auszubilden. Erst dann kann die Ausbildung an der Schule durchgeführt werden. Nach Abschluss erhalten die teilnehmenden Schüler/innen eine Teilnahmebescheinigung durch die Sportjugend Hessen.
Siehe dazu auch https://zfs.bildung.hessen.de/sporthelf_quali
Sporthelfer/innen an den Schulen können im AG-Bereich eingesetzt werden, unterstützen die Ausrichtung von Schulsportwettkämpfen und -festen, haben vielleicht im Wahlpflichtbereich Sport gewählt und finden so einen Schwerpunkt, indem sie Selbständigkeit lernen und eigeninitiativ werden können. Und anderes mehr.
Es ist auf alle Fälle eine gute Grundlage für weitere Qualifizierungen im Sport nach der Beendigung der Schule. Und hier wird es für uns als Sportvereine interessant. Nämlich diesen Jugendlichen Einsatzmöglichkeiten im Verein zu bieten und weitere Wege aufzuzeigen, wie sie sich weiter qualifizieren und einbringen können.
Bei Fragen stehen zur Verfügung:
Service-Stelle Sport des
Sportkreises Groß-Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Fon 06152 989 181
Fax 06152 989 110
www.sportkreis-gross-gerau.de
info@sportkreis-gross-gerau.de
Unsere Öffnungszeiten der Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do von 10-14 Uhr
Mi von 10-18 Uhr
Zimmer 539 im Landratsamt Groß-Gerau
und / oder
Ansprechpartner im Sportkreis Groß-Gerau e.V.:
Beauftragter Schule & Verein des Sportkreises Groß-Gerau:
Norbert Lindemann, Rheinstr. 65, 65462 Ginsheim,
E-Mail n.lindemann@sportkreis-gross-gerau.de,
Tel. 06144.32258
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